TVöD §20
Jahressonderzahlung TVöD 2026
Die Jahressonderzahlung (JSZ) ist ein tariflicher Anspruch für alle TVöD-Beschäftigten. Ausgezahlt wird sie im November. Höhe und Satz unterscheiden sich zwischen TVöD Bund und TVöD VKA sowie nach Entgeltgruppe.
Auf einen Blick
- Auszahlung
- November
- Bund EG 1–8
- 95 %
- VKA EG 1–8
- 85 %
- Grundlage
- Entgelt vom 1. August
Wie funktioniert die Jahressonderzahlung?
Nach §20 TVöD erhalten alle Beschäftigten, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, eine Jahressonderzahlung. Die Höhe berechnet sich aus dem Tabellenentgelt, das am 1. August des Jahres zustand — Zulagen und Zuschläge zählen nicht mit.
Bei unterjährigem Eintritt (z.B. Einstellung im April) wird die JSZ anteilig gezahlt: Anzahl der Kalendermonate des Beschäftigungsverhältnisses geteilt durch 12.
JSZ-Sätze 2026 nach Entgeltgruppe
| Entgeltgruppen | TVöD Bund | TVöD VKA |
|---|---|---|
| EG 1 – 8 | 95 % | 85 % |
| EG 9a – 12 | 90 % | 70,28 % |
| EG 13 – 15 | 75 % | 51,78 % |
Quelle: TVöD-Tarifabschluss, gültig ab 01.05.2026.
Beispielrechnung
EG 9a, Stufe 3 — TVöD VKA (70,28 %)
EG 9a, Stufe 3 — TVöD Bund (90 %)
Häufige Fragen
Wann wird die JSZ ausgezahlt?
Mit dem Novembergehalt. Voraussetzung: das Arbeitsverhältnis besteht noch am 1. Dezember des Jahres.
Was ist die Bemessungsgrundlage?
Das Tabellenentgelt am 1. August des Jahres (§20 Abs. 2 TVöD). Zulagen und Zuschläge sind nicht enthalten.
Bekomme ich die JSZ in der Probezeit?
Ja — sofern das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht. Bei Eintritt unterjährig gibt es eine anteilige Zahlung.
Ist die JSZ steuer- und sozialabgabenpflichtig?
Ja, die Jahressonderzahlung ist regulär lohnsteuerpflichtig und unterliegt allen Sozialversicherungsbeiträgen wie normales Gehalt.
Quellen und Stand
Grundlage: §20 TVöD, Tarifabschluss gültig ab 01.05.2026. Details auf der Quellenseite.
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