Jahresleistungen
IG Metall Sonderzahlungen erklärt
Neben dem Monatsentgelt können tarifliche Jahresleistungen wie T-ZUG, T-Geld, Urlaubsgeld und eine Sonderzahlung das Jahresbrutto deutlich erhöhen.
Auf einen Blick
- T-ZUG A
- 27,5%
- T-ZUG B
- 26,5%
- T-Geld
- 18,4%
- Urlaubsgeld
- ca. 68,97%
Welche Sonderzahlungen gibt es?
Im Rechner werden tarifliche Jahresleistungen separat ausgewiesen. Dazu gehören T-ZUG A, T-ZUG B, T-Geld und Urlaubsgeld. Zusätzlich kann eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld mit 25%, 35%, 45% oder 55% gewählt werden.
Beispiel mit 4.000 €
| T-ZUG A | 1.100 € |
| T-ZUG B | 1.060 € |
| T-Geld | 736 € |
| Urlaubsgeld | 2.759 € |
| Summe tarifliche Jahresleistungen | 5.655 € |
Häufige Fragen
Sind alle Sonderzahlungen garantiert?
Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, hängt vom Tarifvertrag, Beschäftigungsstatus und individuellen Voraussetzungen ab.
Was ist der Unterschied zwischen T-ZUG und T-Geld?
Beides sind tarifliche Leistungen, aber mit unterschiedlichen Berechnungsregeln und Hintergründen.
Zählen Sonderzahlungen zum Jahresbrutto?
Ja, im Rechner werden sie separat und als Teil des Gesamtjahresbruttos dargestellt.
Quellen und Stand
Prozentwerte, Formeln und Berechnungsgrenzen sind auf der Quellenseite dokumentiert. Stand der Berechnung: April 2026.
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