Tarifatlas

TV-L §20

TV-L Jahressonderzahlung 2026

Die Jahressonderzahlung (JSZ) im TV-L ist ein tariflicher Anspruch für alle Beschäftigten der Länder. Sie wird im November ausgezahlt und richtet sich nach der Entgeltgruppe. Die Bemessungsgrundlage ist das Tabellenentgelt vom 1. August des Jahres.

Auf einen Blick

Auszahlung
November
TV-L EG 1–8
84,51 %
TV-L EG 9a–12
70,28 %
TV-L EG 13–15
51,78 %

Wie funktioniert die TV-L Jahressonderzahlung?

Nach §20 TV-L erhalten alle Beschäftigten, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, eine Jahressonderzahlung. Die Höhe berechnet sich aus dem Tabellenentgelt, das am 1. August des Jahres zustand — Zulagen und Zuschläge zählen nicht mit.

Bei unterjährigem Eintritt wird die JSZ anteilig gewährt: Anzahl der Beschäftigungsmonate geteilt durch 12. Die Sätze sind nach Entgeltgruppen gestaffelt und in einzelnen Bundesländern können die Jahressonderzahlungssätze leicht abweichen.

JSZ-Sätze TV-L 2026

EntgeltgruppenTV-L SatzTVöD VKA (Vergleich)
EG 1 – 884,51 %85 %
EG 9a – 1270,28 %70,28 %
EG 13 – 1551,78 %51,78 %

TV-L, gültig ab 01.04.2026. JSZ-Sätze können je nach Bundesland (Protokollnotizen) leicht abweichen.

Beispielrechnungen

EG 9a, Stufe 3 — TV-L (70,28 %)

Tabellenentgelt Stufe 34.844 €
× JSZ-Satz (70,28 %)3.404 €
Jahressonderzahlung brutto3.404 €

EG 13, Stufe 3 — TV-L (51,78 %)

Tabellenentgelt Stufe 36.597 €
× JSZ-Satz (51,78 %)3.416 €
Jahressonderzahlung brutto3.416 €

Häufige Fragen

Wann wird die TV-L JSZ ausgezahlt?

Mit dem Novembergehalt. Voraussetzung: das Arbeitsverhältnis besteht am 1. Dezember noch.

Was ist die Bemessungsgrundlage?

Das Tabellenentgelt am 1. August des Jahres (§20 Abs. 2 TV-L). Zulagen und Zuschläge fließen nicht ein.

Unterscheidet sich TV-L von TVöD bei der JSZ?

Ja. TVöD Bund hat höhere Sätze (95 %/90 %/75 %). TV-L und TVöD VKA sind bei EG 9a–15 gleich, bei EG 1–8 ist TV-L minimal niedriger (84,51 % statt 85 %).

Gilt die JSZ auch in der Probezeit?

Ja, sofern das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember noch besteht. Bei Eintritt unterjährig gibt es eine anteilige Zahlung.

Quellen und Stand

Grundlage: §20 TV-L, gültig ab 01.04.2026. Details auf der Quellenseite.

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