ERA Leistungsentgelt
ERA Leistungszulage 2026
Neben dem Grundentgelt erhalten alle Beschäftigten im IG Metall ERA-Tarifvertrag ein Leistungsentgelt. Es basiert auf einer jährlichen Leistungsbeurteilung und kann das Monatsgehalt um mehrere hundert Euro erhöhen — oder bei schlechten Ergebnissen deutlich darunter liegen.
Auf einen Blick
- Betriebsdurchschnitt
- 15 % des Grundentgelts
- Beurteilung
- 1× jährlich
- Stufen
- 1–5 pro Kriterium
- Tarifgrundlage
- ERA-TV §10
Was ist das Leistungsentgelt?
Das ERA-Leistungsentgelt (auch Leistungszulage) ist ein variabler Gehaltsbestandteil, der auf Basis einer persönlichen Leistungsbeurteilung ermittelt wird. Der Tarifvertrag schreibt vor, dass im Betriebsdurchschnitt mindestens 15 % aller Grundentgelte als Leistungsentgelt ausgezahlt werden müssen.
Individuell kann die Zulage abweichen: Wer überdurchschnittlich beurteilt wird, bekommt mehr als 15 % — wer unterdurchschnittlich beurteilt wird, weniger. Bei Ergebnis 0 (weit unter Erwartungen) kann die Zulage entfallen.
Berechnungsbeispiel
| Szenario | Grundentgelt | Leistungszulage | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Unterdurchschnittlich (8 %) | 4.222 € | +338 € | 4.560 € |
| Durchschnittlich (15 %) | 4.222 € | +633 € | 4.855 € |
| Überdurchschnittlich (22 %) | 4.222 € | +929 € | 5.151 € |
| Herausragend (30 %) | 4.222 € | +1.267 € | 5.489 € |
Beispiel: EG 9 BW, Grundentgelt 4.222 €. Leistungszulage monatlich; Jahreswert = 12× Monatszulage.
Die 4 Beurteilungskriterien
| Kriterium | Was bewertet wird |
|---|---|
| Qualität | Sorgfalt, Fehlerquote, Ergebnisgüte der Arbeit |
| Quantität | Arbeitsgeschwindigkeit, Termingerechtheit, Ausbringung |
| Zusammenarbeit | Teamverhalten, Kommunikation, Unterstützung Kollegen |
| Flexibilität | Bereitschaft zu Mehrarbeit, Einsatzwechsel, neue Aufgaben |
Die Betriebe können bis zu 4 dieser Kriterien nutzen. Manche Tarifgebiete haben eigene Kriterienkataloge.
Widerspruch gegen die Beurteilung
Du hast das Recht, deine Leistungsbeurteilung einzusehen und bei Unstimmigkeiten Widerspruch einzulegen. Das Verfahren läuft typischerweise so ab:
- Beurteilungsgespräch: Führungskraft und Beschäftigte/r besprechen das Ergebnis. Du erhältst eine Kopie.
- Widerspruch: Binnen einer Frist (je nach Betriebsvereinbarung, meist 2–4 Wochen) kannst du schriftlich widersprechen.
- Paritätische Kommission: Betriebsrat und Arbeitgeber prüfen gemeinsam. Die Kommission entscheidet verbindlich.
- Einigungsstelle: Scheitert die Kommission, kann die Einigungsstelle angerufen werden.
Häufige Fragen
Wird die Leistungszulage monatlich oder jährlich ausgezahlt?
In den meisten Betrieben wird die Leistungszulage monatlich ausgezahlt. Manche Betriebe zahlen sie auch quartalsmäßig oder als Jahresbetrag. Die Beurteilung selbst findet in der Regel einmal jährlich statt.
Kann die Leistungszulage auf 0 sinken?
Ja. Wenn die Leistung dauerhaft weit unter den Erwartungen liegt und das Beurteilungsgespräch dies dokumentiert, kann die individuelle Zulage auf 0 sinken. Der Betriebsdurchschnitt von 15 % bleibt davon unberührt — andere Beschäftigte erhalten dann mehr.
Was passiert bei Krankheit oder Elternzeit?
Längere Ausfallzeiten werden in der Regel bei der Beurteilung berücksichtigt. Für Zeiträume ohne Leistungserbringung (z.B. Elternzeit) ist keine Beurteilung möglich — die Zulage wird dann oft auf den Betriebsdurchschnitt (15 %) gesetzt.
Quellen und Stand
Grundlage: ERA-Tarifvertrag §10 Leistungsentgelt. Stand: 2026. Quellenseite.
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