Tarifatlas

ERA-Tarifvertrag Mehrarbeit

Überstunden IG Metall 2026

Im IG Metall ERA-Tarifvertrag gilt eine reguläre Wochenarbeitszeit von 35 Stunden. Jede darüber hinaus angeordnete Arbeitsstunde ist Mehrarbeit und muss mit Zuschlag vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Ohne Betriebsratszustimmung ist Mehrarbeit nicht zulässig.

Auf einen Blick

Regelarbeitszeit
35 h/Woche
Mehrarbeitszuschlag
25 %
Betriebsrat
Zustimmungspflichtig
Tarifgrundlage
MTV §7 / §8

Zuschläge für Mehrarbeit

Art der MehrarbeitZuschlag (typisch)
Mehrarbeit Werktag25 %
Mehrarbeit Samstag25–50 %
Mehrarbeit Sonntag50–75 % *
Mehrarbeit Feiertag75–150 % *
Mehrarbeit nachts (21–6 Uhr)+25 % Nacht zusätzlich

* Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit nach §3b EStG teilweise steuerfrei. Genaue Sätze je Tarifgebiet: Schichtzulagen-Vergleich.

Berechnungsbeispiel Überstundenzuschlag

GrundlageWert
Monatsentgelt (EG 9 BW)4.222 €
Stundensatz (÷ 151,67 h)27,84 €/h
Zuschlag 25 %+ 6,96 €/h
Vergütung je Überstunde34,80 €
10 Überstunden im Monat348 € zusätzlich

Monatsstunden = 35h × (52 Wochen / 12 Monate) = 151,67 h. EG 9 Baden-Württemberg, Stand April 2026.

Betriebsrat und Mehrarbeit

Mehrarbeit über die tarifliche Arbeitszeit hinaus ist nach §87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Der Betriebsrat kann Mehrarbeit ablehnen, wenn keine sachliche Notwendigkeit vorliegt oder die Mehrarbeit unverhältnismäßig ist.

Viele Betriebe regeln Mehrarbeit in einer Betriebsvereinbarung, die z.B. Obergrenzen (z.B. max. 2 Überstunden/Tag, max. 10/Monat), Ausgleichsfristen und Freizeitausgleich-Regelungen festlegt.

Arbeitszeitkonto und Freizeitausgleich

Statt Auszahlung kann Mehrarbeit über ein Arbeitszeitkonto in Freizeit umgewandelt werden. Im ERA-Tarifvertrag wird dabei der Zuschlag mitgenommen: 1 Überstunde mit 25 % Zuschlag ergibt 1,25 Freistunden auf dem Konto.

Das Arbeitszeitkonto ist eine tarifliche Möglichkeit, keine Pflicht. Ob es in deinem Betrieb existiert, regelt die Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag deines Tarifgebiets.

Grenzen der Mehrarbeit

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt absolute Obergrenzen:

  • Werktägliche Höchstarbeitszeit: 10 Stunden (inkl. Mehrarbeit)
  • Ausgleich auf 8 h/Tag muss innerhalb von 6 Monaten erfolgen
  • Mindestruhezeit: 11 Stunden zwischen zwei Schichten
  • Sonntage und gesetzliche Feiertage grundsätzlich arbeitsfrei (mit Ausnahmen)

Häufige Fragen

Muss ich Überstunden leisten?

Dein Arbeitgeber kann Mehrarbeit anordnen, wenn der Betriebsrat zugestimmt hat und dein Arbeitsvertrag dies vorsieht. Eine generelle Pflicht zu unbegrenzen Überstunden gibt es nicht — das ArbZG und der Tarifvertrag setzen klare Grenzen.

Verfallen Überstunden?

Überstunden auf einem Arbeitszeitkonto verfallen nicht automatisch. Sie müssen innerhalb der vereinbarten Frist (i.d.R. 12 Monate) ausgeglichen werden. Bei Kündigung ist das Guthaben auszuzahlen.

Sind Überstundenzuschläge steuerpflichtig?

Ja, der Grundlohn der Überstunde ist voll steuerpflichtig. Der Zuschlag für Sonn-/Feiertags- und Nachtarbeit ist nach §3b EStG bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei.

Quellen und Stand

Grundlage: IG Metall MTV (Manteltarifvertrag) §7/§8, ArbZG. Stand: 2026. Quellenseite.

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