TV-L Länder
TV-L Entgeltgruppen 2026
Der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) unterscheidet EG 1–15 mit bis zu 6 Erfahrungsstufen. Die aktuellen Tabellenwerte gelten ab 01.04.2026 bis 28.02.2027.
Auf einen Blick
- Entgeltgruppen
- EG 1 – 15 (inkl. 9a/b)
- Erfahrungsstufen
- bis zu 6 Stufen
- Tabelle gültig
- 01.04.2026 – 28.02.2027
- Regelarbeitszeit
- 40 h/Woche (West)
Eingruppierung im TV-L
Die Eingruppierung im TV-L richtet sich nach der Entgeltordnung zum TV-L (EntgO TV-L). Diese legt für jede Tätigkeit Tätigkeitsmerkmale fest, die über die zugehörige Entgeltgruppe entscheiden. Zuständig für die Eingruppierung ist der Arbeitgeber gemeinsam mit dem Personalrat.
Im Gegensatz zu TVöD gibt es im TV-L kein EG 9c. Die Stufenlaufzeiten sind identisch mit dem TVöD. Einschlägige Berufserfahrung aus dem öffentlichen Dienst wird bei der Stufenzuordnung angerechnet.
TV-L Entgelttabelle 2026 (Stufe 1 und Stufe 6)
| EG | Bezeichnung | Stufe 1 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|
| EG 1 | Hilfstätigkeiten | Start ab Stufe 2 | 3.276 € |
| EG 2 | Sehr einfache Tätigkeiten | 3.291 € | 4.063 € |
| EG 3 | Einfache Tätigkeiten | 3.499 € | 4.156 € |
| EG 4 | Geringe Anforderungen | 3.539 € | 4.295 € |
| EG 5 | Qualifizierte Tätigkeiten | 3.689 € | 4.464 € |
| EG 6 | Gehobene Tätigkeiten / Fachkräfte | 3.824 € | 4.637 € |
| EG 7 | Schwierige Tätigkeiten / Meister | 3.883 € | 4.785 € |
| EG 8 | Techniker / erfahrene Fachkräfte | 4.103 € | 4.990 € |
| EG 9a | Sachbearbeitung / Bachelorniveau | 4.344 € | 5.539 € |
| EG 9b | Gehobene Sachbearbeitung | 4.344 € | 6.018 € |
| EG 10 | Hochwertige Tätigkeiten | 4.846 € | 6.773 € |
| EG 11 | Besonders hochwertige Tätigkeiten | 5.014 € | 7.261 € |
| EG 12 | Führung / Spezialisten | 5.173 € | 7.952 € |
| EG 13 | Hochqualifizierte (Hochschulstudium) | 5.711 € | 8.118 € |
| EG 14 | Leitende Funktion / Fachreferent | 6.172 € | 8.633 € |
| EG 15 | Höchste Leitungsfunktionen | 6.790 € | 9.425 € |
TV-L, gültig ab 01.04.2026. EG 1 startet ab Stufe 2. Vollzeit: 40h/Woche.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen TV-L und E-TV-L?
Der TV-L regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen (Entgelt, Urlaub, Arbeitszeit). E-TV-L ist die Entgeltordnung und legt die Tätigkeitsmerkmale für die Eingruppierung fest. Beide gehören zum selben Tarifsystem.
Gilt TV-L auch für Beamte?
Nein. Beamte unterliegen den Besoldungsgesetzen der Länder, nicht dem TV-L. TV-L gilt nur für Tarifbeschäftigte (Angestellte und Arbeiter).
In welcher EG werden Lehrer eingruppiert?
Lehrkräfte fallen meist unter einen Sondertarifvertrag. Soweit kein Sondertarif gilt, werden sie nach den allgemeinen Merkmalen eingruppiert — in der Regel EG 11–13 je nach Schulart.
Unterscheidet sich TV-L von Bundesland zu Bundesland?
Die Tabellenwerte sind für alle TdL-Bundesländer gleich. Bayern und Hessen haben eigene Tarifverträge. Die Jahressonderzahlung kann je nach Bundesland abweichen.
Quellen und Stand
Tabellenwerte TV-L, gültig ab 01.04.2026. Quelle: oeffentlicher-dienst.info. Details auf der Quellenseite.
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