Tarifatlas

TVöD §16

TVöD Erfahrungsstufen 2026

Im TVöD gibt es 6 Erfahrungsstufen (Stufe 1–6). Der Aufstieg erfolgt automatisch nach festgelegten Laufzeiten — es sei denn, die Leistung ist dauerhaft unterdurchschnittlich (Stufenhemmung). Bei Einstellung mit Berufserfahrung kann eine höhere Stufe anerkannt werden.

Auf einen Blick

Stufen
1 – 6
Zeit bis Stufe 6
mind. 15 Jahre
Regelung
§16 TVöD
Stufenhemmung
bei Minderleistung möglich

Stufenlaufzeiten TVöD

Von StufeZu StufeLaufzeitKumuliert
Stufe 1Stufe 21 Jahr1 Jahr
Stufe 2Stufe 32 Jahre3 Jahre
Stufe 3Stufe 43 Jahre6 Jahre
Stufe 4Stufe 54 Jahre10 Jahre
Stufe 5Stufe 65 Jahre15 Jahre

Stufenaufstieg ist an die Erbringung einer mindestens durchschnittlichen Leistung geknüpft (§17 Abs. 2 TVöD).

Einstufung bei Neueinstellung

Gemäß §16 TVöD werden Beschäftigte bei Einstellung grundsätzlich in Stufe 1 eingruppiert. Liegt eine einschlägige Berufserfahrung vor, kann der Arbeitgeber eine höhere Stufe festsetzen:

BerufserfahrungMögliche Einstufung
Keine einschlägige ErfahrungStufe 1
Einschlägige Erfahrung ≥ 1 Jahr (öff. Dienst)Stufe 2 (Anrechnung möglich)
Einschlägige Erfahrung ≥ 1 Jahr (privat)Stufe 2 möglich (Ermessen AG)
Lange BerufserfahrungBis Stufe 3 möglich (Ermessen AG)

Die Anerkennung von Berufserfahrung aus der Privatwirtschaft liegt im Ermessen des Arbeitgebers (§16 Abs. 2 Satz 2 TVöD).

Stufenhemmung und Leistungsbeurteilung

Der automatische Stufenaufstieg kann durch eine Stufenhemmung verzögert werden. Dies ist möglich, wenn Beschäftigte dauerhaft eine wesentlich unter den Erwartungen liegende Leistung erbringen. Die Hemmungszeit zählt nicht zur Stufenlaufzeit — der nächste Aufstieg verschiebt sich entsprechend nach hinten.

Umgekehrt kann der Arbeitgeber bei herausragenden Leistungen auch einen Leistungszuschlag (§18 TVöD) gewähren oder eine vorzeitige Stufenzuordnung vornehmen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert der Aufstieg bis Stufe 6?

Mindestens 15 Jahre: 1 + 2 + 3 + 4 + 5 = 15 Jahre Gesamtlaufzeit von Stufe 1 bis Stufe 6.

Werde ich bei Neueinstellung immer in Stufe 1 eingestellt?

Nein. Bei einschlägiger Berufserfahrung kann der Arbeitgeber eine höhere Stufe festsetzen — bei Erfahrung aus dem öffentlichen Dienst oft Stufe 2, bei längerer Erfahrung auch Stufe 3.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des öff. Dienstes?

Bei einer Einstellung innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung eines anderen TVöD-Arbeitsverhältnisses wird die bisher erreichte Stufe anerkannt (§16 Abs. 4 TVöD).

Gibt es Stufe 6 in allen Entgeltgruppen?

Nein. In EG 1 gibt es nur die Stufen 2–6 (kein Einstieg in Stufe 1). In manchen Entgeltgruppen ist Stufe 6 eine Leistungsstufe, die gesondert zugewiesen werden muss.

Quellen und Stand

Grundlage: §16–18 TVöD. Stand: 2026. Details auf der Quellenseite.

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