TV-L §17
TV-L Erfahrungsstufen 2026
Im TV-L gibt es 6 Erfahrungsstufen (Stufe 1–6). Der Aufstieg erfolgt automatisch nach festgelegten Laufzeiten. Bei Einstellung mit einschlägiger Berufserfahrung kann eine höhere Stufe zugewiesen werden — der Arbeitgeber entscheidet nach Ermessen.
Auf einen Blick
- Stufen
- 1 – 6
- Zeit bis Stufe 6
- mind. 15 Jahre
- Regelung
- §17 TV-L
- Stufenhemmung
- bei Minderleistung möglich
Stufenlaufzeiten TV-L
| Von Stufe | Zu Stufe | Laufzeit | Kumuliert |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | 1 Jahr | 1 Jahr |
| Stufe 2 | Stufe 3 | 2 Jahre | 3 Jahre |
| Stufe 3 | Stufe 4 | 3 Jahre | 6 Jahre |
| Stufe 4 | Stufe 5 | 4 Jahre | 10 Jahre |
| Stufe 5 | Stufe 6 | 5 Jahre | 15 Jahre |
Stufenaufstieg setzt mindestens durchschnittliche Leistung voraus (§17 Abs. 2 TV-L).
Einstufung bei Neueinstellung
Gemäß §17 TV-L werden Beschäftigte bei Einstellung grundsätzlich in Stufe 1 eingruppiert. Liegt einschlägige Berufserfahrung vor, kann der Arbeitgeber eine höhere Stufe festsetzen:
| Berufserfahrung | Mögliche Einstufung |
|---|---|
| Keine einschlägige Erfahrung | Stufe 1 |
| Einschlägige Erfahrung ≥ 1 Jahr (öff. Dienst) | Stufe 2 (Anrechnung möglich) |
| Einschlägige Erfahrung ≥ 1 Jahr (privat) | Stufe 2 möglich (Ermessen AG) |
| Wechsel aus TV-L-Arbeitsverhältnis ≤ 6 Monate | Bisherige Stufe wird übernommen |
Bei lückenlosem Wechsel aus einem TV-L-Arbeitsverhältnis wird die Stufenzuordnung übernommen (§17 Abs. 4 TV-L).
Gehaltsentwicklung nach Stufe – Beispiel EG 9a und EG 13
| Stufe | EG 9a | EG 13 | Kumulierte Zeit |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 4.344 € | 5.711 € | Einstieg |
| Stufe 2 | 4.645 € | 6.127 € | nach 1 Jahr |
| Stufe 3 | 4.711 € | 6.440 € | nach 3 Jahren |
| Stufe 4 | 4.842 € | 7.048 € | nach 6 Jahren |
| Stufe 5 | 5.387 € | 7.889 € | nach 10 Jahren |
| Stufe 6 | 5.539 € | 8.118 € | nach 15 Jahren |
Brutto-Monatsentgelt laut TV-L Entgelttabelle, gültig ab 01.04.2026.
Stufenhemmung und Leistungsbeurteilung
Der automatische Stufenaufstieg kann durch eine Stufenhemmung verzögert werden, wenn Beschäftigte dauerhaft eine wesentlich unter den Erwartungen liegende Leistung erbringen. Die Hemmungszeit zählt nicht zur Stufenlaufzeit — der nächste Aufstieg verschiebt sich entsprechend.
Bei besonders guten Leistungen kann der Arbeitgeber eine vorzeitige Höherstufung oder einen Leistungszuschlag nach §18 TV-L gewähren.
TV-L vs. TVöD — Unterschied bei Erfahrungsstufen
Die Stufenlaufzeiten sind im TV-L und TVöD identisch. Der Hauptunterschied liegt in den Entgelthöhen: TV-L-Gehälter liegen je nach Entgeltgruppe und Bundesland zwischen 1–5 % unter den TVöD-Werten. Zudem variieren die Jahressonderzahlungen: Im TV-L richtet sich die Höhe nach §20 TV-L und dem jeweiligen Bundesland-Tarifvertrag.
Häufige Fragen
Wie lange dauert der Aufstieg bis Stufe 6?
Mindestens 15 Jahre: 1 + 2 + 3 + 4 + 5 = 15 Jahre Gesamtlaufzeit von Stufe 1 bis Stufe 6.
Wird meine Erfahrung aus der Privatwirtschaft anerkannt?
Einschlägige Berufserfahrung aus privaten Arbeitsverhältnissen kann auf Ermessen des Arbeitgebers angerechnet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch — anders als beim Wechsel aus einem anderen TV-L-Arbeitsverhältnis.
Was passiert bei einem Stellenwechsel innerhalb des TV-L?
Bei einer Einstellung innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung eines TV-L-Arbeitsverhältnisses wird die bisherige Stufenzuordnung übernommen (§17 Abs. 4 TV-L).
Gilt TV-L für Beamte?
Nein. Beamte der Länder werden nach dem jeweiligen Landesbeamtenrecht besoldet (A- und B-Besoldung), nicht nach TV-L.
Quellen und Stand
Grundlage: §17–18 TV-L. Entgelttabelle gültig ab 01.04.2026. Details auf der Quellenseite.
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