Tarifatlas

TV-L §17

TV-L Erfahrungsstufen 2026

Im TV-L gibt es 6 Erfahrungsstufen (Stufe 1–6). Der Aufstieg erfolgt automatisch nach festgelegten Laufzeiten. Bei Einstellung mit einschlägiger Berufserfahrung kann eine höhere Stufe zugewiesen werden — der Arbeitgeber entscheidet nach Ermessen.

Auf einen Blick

Stufen
1 – 6
Zeit bis Stufe 6
mind. 15 Jahre
Regelung
§17 TV-L
Stufenhemmung
bei Minderleistung möglich

Stufenlaufzeiten TV-L

Von StufeZu StufeLaufzeitKumuliert
Stufe 1Stufe 21 Jahr1 Jahr
Stufe 2Stufe 32 Jahre3 Jahre
Stufe 3Stufe 43 Jahre6 Jahre
Stufe 4Stufe 54 Jahre10 Jahre
Stufe 5Stufe 65 Jahre15 Jahre

Stufenaufstieg setzt mindestens durchschnittliche Leistung voraus (§17 Abs. 2 TV-L).

Einstufung bei Neueinstellung

Gemäß §17 TV-L werden Beschäftigte bei Einstellung grundsätzlich in Stufe 1 eingruppiert. Liegt einschlägige Berufserfahrung vor, kann der Arbeitgeber eine höhere Stufe festsetzen:

BerufserfahrungMögliche Einstufung
Keine einschlägige ErfahrungStufe 1
Einschlägige Erfahrung ≥ 1 Jahr (öff. Dienst)Stufe 2 (Anrechnung möglich)
Einschlägige Erfahrung ≥ 1 Jahr (privat)Stufe 2 möglich (Ermessen AG)
Wechsel aus TV-L-Arbeitsverhältnis ≤ 6 MonateBisherige Stufe wird übernommen

Bei lückenlosem Wechsel aus einem TV-L-Arbeitsverhältnis wird die Stufenzuordnung übernommen (§17 Abs. 4 TV-L).

Gehaltsentwicklung nach Stufe – Beispiel EG 9a und EG 13

StufeEG 9aEG 13Kumulierte Zeit
Stufe 14.344 €5.711 €Einstieg
Stufe 24.645 €6.127 €nach 1 Jahr
Stufe 34.711 €6.440 €nach 3 Jahren
Stufe 44.842 €7.048 €nach 6 Jahren
Stufe 55.387 €7.889 €nach 10 Jahren
Stufe 65.539 €8.118 €nach 15 Jahren

Brutto-Monatsentgelt laut TV-L Entgelttabelle, gültig ab 01.04.2026.

Stufenhemmung und Leistungsbeurteilung

Der automatische Stufenaufstieg kann durch eine Stufenhemmung verzögert werden, wenn Beschäftigte dauerhaft eine wesentlich unter den Erwartungen liegende Leistung erbringen. Die Hemmungszeit zählt nicht zur Stufenlaufzeit — der nächste Aufstieg verschiebt sich entsprechend.

Bei besonders guten Leistungen kann der Arbeitgeber eine vorzeitige Höherstufung oder einen Leistungszuschlag nach §18 TV-L gewähren.

TV-L vs. TVöD — Unterschied bei Erfahrungsstufen

Die Stufenlaufzeiten sind im TV-L und TVöD identisch. Der Hauptunterschied liegt in den Entgelthöhen: TV-L-Gehälter liegen je nach Entgeltgruppe und Bundesland zwischen 1–5 % unter den TVöD-Werten. Zudem variieren die Jahressonderzahlungen: Im TV-L richtet sich die Höhe nach §20 TV-L und dem jeweiligen Bundesland-Tarifvertrag.

Häufige Fragen

Wie lange dauert der Aufstieg bis Stufe 6?

Mindestens 15 Jahre: 1 + 2 + 3 + 4 + 5 = 15 Jahre Gesamtlaufzeit von Stufe 1 bis Stufe 6.

Wird meine Erfahrung aus der Privatwirtschaft anerkannt?

Einschlägige Berufserfahrung aus privaten Arbeitsverhältnissen kann auf Ermessen des Arbeitgebers angerechnet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch — anders als beim Wechsel aus einem anderen TV-L-Arbeitsverhältnis.

Was passiert bei einem Stellenwechsel innerhalb des TV-L?

Bei einer Einstellung innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung eines TV-L-Arbeitsverhältnisses wird die bisherige Stufenzuordnung übernommen (§17 Abs. 4 TV-L).

Gilt TV-L für Beamte?

Nein. Beamte der Länder werden nach dem jeweiligen Landesbeamtenrecht besoldet (A- und B-Besoldung), nicht nach TV-L.

Quellen und Stand

Grundlage: §17–18 TV-L. Entgelttabelle gültig ab 01.04.2026. Details auf der Quellenseite.

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