Tarifatlas

TVöD · TV-L · Öffentlicher Dienst

Öffentlicher Dienst Tarif 2026

Der öffentliche Dienst in Deutschland kennt zwei große Tarifverträge: TVöD (Bund und Kommunen) und TV-L (Länder). Beide nutzen dasselbe Entgeltgruppensystem EG 1–15, unterscheiden sich aber in Tabellenwerten, Jahressonderzahlung und Sonderregelungen.

Auf einen Blick

TVöD gilt für
Bund & Kommunen
TV-L gilt für
Länderbehörden
Entgeltgruppen
EG 1 – 15 (beide)
TVöD ab
01.05.2026

TVöD vs. TV-L: Die wichtigsten Unterschiede

MerkmalTVöD (Bund/VKA)TV-L
TarifgebietBundesbehörden + KommunenLänderbehörden (außer BY, HE)
Tarifparteienver.di / dbb + Bund/VKAver.di / dbb + TdL
EntgeltgruppenEG 1–15 (inkl. 9a/b/c)EG 1–15 (inkl. 9a/b, kein 9c)
Erfahrungsstufen6 Stufen6 Stufen
Regelarbeitszeit39 h (Bund) / 38,5–39 h (VKA)40 h/Woche (West)
Jahressonderzahlung§20 TVöD – nach EG, Nov.§20 TV-L – nach EG, Nov.
SondertarifeTVöD-B (Banken), TVöD-S (Spar.)TV-H (Hessen), TV-B (Bayern)

Wer fällt unter welchen Tarif?

TVöD – Bund & Kommunen

  • • Bundesbehörden (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Bundeswehr)
  • • Städte, Gemeinden, Landkreise
  • • Kommunale Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • • Stadttöchter und kommunale GmbHs (wenn tarifgebunden)

TV-L – Länder

  • • Länderbehörden (Ministerien, Schulen, Hochschulen)
  • • Universitäten und Forschungseinrichtungen der Länder
  • • Landesbetriebe und Landeskliniken
  • Nicht: Bayern (TV-B) und Hessen (TV-H)

Entgelttabelle: Stufe 1 im Vergleich (Ausschnitt)

EGTVöD VKA (S1)TV-L (S1)
EG 33.499 €3.499 €
EG 53.689 €3.689 €
EG 63.824 €3.824 €
EG 9a4.344 €4.344 €
EG 9b4.344 €4.344 €
EG 115.014 €5.014 €
EG 135.711 €5.711 €
EG 156.790 €6.790 €

TVöD VKA ab 01.05.2026 / TV-L ab 01.04.2026. Stufe 1 Vollzeit. Die Werte sind in diesen Entgeltgruppen identisch — Unterschiede bestehen v. a. bei EG 9c (nur TVöD) und in der Jahressonderzahlung.

Jahressonderzahlung: TVöD vs. TV-L

Beide Tarife haben eine Jahressonderzahlung nach §20 (ausgezahlt im November), aber unterschiedliche Prozentsätze:

EntgeltgruppenTVöD BundTVöD VKATV-L
EG 1 – 895 %85 %84,51 %
EG 9a – 1290 %70,28 %70,28 %
EG 13 – 1575 %51,78 %51,78 %

Bemessungsgrundlage: Tabellenentgelt am 1. August. Bei TV-L können je nach Bundesland Abweichungen gelten.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen TVöD und TV-L?

TVöD gilt für Bund und Kommunen, TV-L für die Länder. Beide haben EG 1–15 mit 6 Erfahrungsstufen, aber unterschiedliche Jahressonderzahlungssätze und leicht unterschiedliche Entgeltgruppen-Strukturen (TV-L hat kein EG 9c).

Welche Bundesländer fallen nicht unter TV-L?

Bayern (TV-B) und Hessen (TV-H) sind keine TdL-Mitglieder und haben eigene Tarifverträge. Alle anderen Bundesländer verhandeln gemeinsam im Rahmen der TdL.

Gilt der öffentliche Dienst Tarif auch für Beamte?

Nein. TVöD und TV-L gelten nur für Tarifbeschäftigte. Beamte unterliegen den Besoldungsgesetzen — entweder dem Bundesbesoldungsgesetz oder den Landesbesoldungsgesetzen.

Wie unterscheiden sich EG 9a, 9b und 9c?

EG 9a ist für Bachelorniveau / gehobener Dienst (Einsteiger). EG 9b für Sachbearbeitung mit mehr Erfahrung oder Verantwortung. EG 9c gibt es nur im TVöD (nicht TV-L) für bestimmte höherwertige Sachbearbeitungstätigkeiten.

Quellen und Stand

TVöD: Tarifabschluss gültig ab 01.05.2026. TV-L: Tarifabschluss gültig ab 01.04.2026. Details auf der Quellenseite.

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