Tarifatlas

Schichtarbeit & Zulagen

Schichtzulagen im Tarifvergleich

Nacht-, Sonntags- und Feiertagszulagen unterscheiden sich je nach Tarifvertrag erheblich. Hier findest du alle Prozentsätze für IG Metall, TVöD, TV-L, Pflege, IG BCE, ver.di und IG BAU im direkten Vergleich – mit Beispielrechnung und direktem Link zum jeweiligen Rechner.

Auf einen Blick

Tarifverträge
7 im Vergleich
Nachtzulage
20% – 25%
Sonntagszulage
25% – 100%
Feiertagszulage
35% – 100%

Zulagen-Prozentsätze im Überblick

Alle Prozentwerte beziehen sich auf den tariflichen Stundenlohn bzw. den aus dem Monatstabellenwert abgeleiteten Stundensatz.

TarifvertragNachtSonntagFeiertagRechner
IG Metall ERA

Nacht i.d.R. 22–6 Uhr; regionale Unterschiede möglich

25%50%75%Zum Rechner →
TVöD – Bund & Kommunen

§ 8 TVöD-AT; Nacht 20–6 Uhr

20%25%35%Zum Rechner →
TV-L – Öffentlicher Dienst Länder

§ 8 TV-L; Nacht 20–6 Uhr

20%25%35%Zum Rechner →
TVöD-P – Pflege

TVöD-P § 8; ggf. erhöhte Zulagen in Sonderregelungen

20%25%35%Zum Rechner →
IG BCE – Chemie & Pharma

Rahmentarifvertrag Chemie; Nacht i.d.R. 20–6 Uhr

25%50%50%Zum Rechner →
ver.di – Einzelhandel

Manteltarif Einzelhandel; Nacht ab 20 Uhr je Bundesland

20%50%50%Zum Rechner →
IG BAU – Baugewerbe

BRTV Bau § 7; höchste Sonntags-/Feiertagszulagen

25%100%100%Zum Rechner →

Beispiel: 10 Nachtstunden + 4 Sonntagsstunden pro Monat

Typisches Schichtszenario: 10 Nachtstunden und 4 Sonntagsstunden im Monat. Die Berechnung basiert auf repräsentativen Stundensätzen für eine mittlere Eingruppierung.

TarifvertragStundensatzNachtzulageSonntagszulageGesamt/Monat
IG Metall ERA25 €/h+63 €+50 €+113 €
TVöD – Bund & Kommunen22 €/h+44 €+22 €+66 €
TV-L – Öffentlicher Dienst Länder21 €/h+42 €+21 €+63 €
TVöD-P – Pflege23 €/h+46 €+23 €+69 €
IG BCE – Chemie & Pharma24 €/h+60 €+48 €+108 €
ver.di – Einzelhandel20 €/h+40 €+40 €+80 €
IG BAU – Baugewerbe21 €/h+53 €+84 €+137 €

Richtwerte auf Basis mittlerer Eingruppierungen. Individuelle Berechnung im jeweiligen Rechner.

Rechtliche Grundlagen

Steuerfreiheit nach § 3b EStG

Nacht-, Sonntags- und Feiertagszulagen sind unter Voraussetzungen steuerfrei – bis zu bestimmten Grundlohn-Obergrenzen und Prozentwerten (Nacht: 25%, Sonntag: 50%, Feiertag: 125% des Stundenlohns). Darüber hinausgehende Anteile sind steuerpflichtig.

Beitragspflicht in der Sozialversicherung

Steuerfreie Zulagen sind in der Regel auch sozialversicherungsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV), soweit die Steuerfreiheitsgrenzen eingehalten werden. Die Rechner zeigen das zusätzliche Brutto; die SV-Beiträge werden nur auf das beitragspflichtige Brutto erhoben.

Tarifvertragliche Regelungen

Die genauen Kernzeiten, Zuschlagshöhen und Berechnungsbasen sind im jeweiligen Tarifvertrag geregelt (z. B. § 8 TVöD-AT, § 8 TV-L, § 7 BRTV Bau, ERA-TV IG Metall). Maßgeblich ist stets der konkrete Tarifvertrag und die betriebliche Anwendung.

Häufige Fragen

Sind Schichtzulagen steuerpflichtig?

Nacht-, Sonntags- und Feiertagszulagen sind nach § 3b EStG unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei – bis zu bestimmten Stundensatz-Obergrenzen und Prozentwerten. Zulagen, die diese Grenzen überschreiten, sind voll steuerpflichtig.

Wie berechnet sich die Nachtzulage konkret?

Zulage = Stundensatz × Zulagenprozent × Anzahl Nacht­stunden. Beispiel IG Metall: 25 €/h × 25% × 10 h = 62,50 € Nachtzulage im Monat.

Welcher Tarifvertrag zahlt die höchsten Schichtzulagen?

IG BAU zahlt mit 100% des Stundenlohns die höchsten Sonntags- und Feiertagszulagen. IG Metall liegt bei Feiertagszulagen mit 75% am oberen Ende der Monatstarifverträge.

Gelten Schichtzulagen auch bei Teilzeit?

Ja. Die Zulage berechnet sich aus dem tariflichen Stundensatz (anteilig) multipliziert mit den tatsächlich in der Nacht, am Sonntag oder Feiertag geleisteten Stunden. Teilzeit reduziert damit nicht die Zulagenquote, sondern nur den Stundensatz.

Ab wann gilt die Nachtzulage – welche Kernzeiten gelten?

Die Kernzeiten variieren je Tarifvertrag. TVöD und TV-L: 20:00–6:00 Uhr (§ 8 TVöD-AT). IG Metall: i.d.R. 22:00–6:00 Uhr. Maßgeblich ist der konkrete Tarifvertrag.

Direkt zum Rechner – mit Schichtzulagen

Alle Rechner unterstützen Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden direkt im Eingabeformular.

Quellen und Stand

Die Prozentsätze entsprechen den im Rechner hinterlegten Werten der jeweiligen Tarifverträge (Stand 2025/2026). Datenstand, Annahmen und Grenzen stehen auf der Quellenseite. Gesetzliche Grundlage der Steuerfreiheit: § 3b EStG.